Wann empfiehlt sich die Beauftragung eines Sachverständigen?

Grundsätzlich hilft Reden statt Streiten. Ist der Bauherr mit der Bauleistung unzufrieden oder bekommt die Firma ihr Geld nicht, so empfiehlt es sich trotz des dann angespannten Verhältnisses das Gespräch zu suchen. Eine Einigung ohne Streit schont die Nerven und spart Geld.

Ist man sich jedoch uneins über den technischen Sachverhalt, sollte ein unabhängiger Sachverständiger die Situation bewerten. Er kann – wie vor Gericht – die technische Ausführung mit den vertraglichen Vorgaben oder der üblichen Ausführungsqualität vergleichen und mögliche Defizite benennen. Eine Einigung auf Grundlage dieser Feststellungen ist meist dann möglich, wenn der Sachverständige im Einvernehmen beider Parteien beauftragt wurde oder zumindest von beiden Seiten anerkannt wird.

Auch ganz ohne Meinungsunterschiede kann die Beauftragung eines Sachverständigen sinnvoll sein, um den technischen Zustand eines Gebäudes bewerten zu können. Dies trifft beispielsweise bei einer Kaufabsicht für eine Immobilie oder vor umfangreichen Renovierungs-/Umbaumaßnahmen zu.

Welche Fachrichtung sollte der Sachverständige haben?

Bei der Auswahl eines Sachverständigen trifft das Motto Spezialist statt Generalist zu. Ein einfaches Beispiel kann den Grund dafür verständlich machen: Wenn das Fenster klemmt und die Dachrinne undicht ist, wird man nicht eine Firma suchen, die beides gleichzeitig reparieren kann, sondern einen Spengler (Klempner) für die Dachrinnenreparatur und einen Schreiner (Tischler) für das Fenster beauftragen. Der Grund dafür ist, dass einem Generalisten bei Detailfragen die fachliche Tiefe fehlt.

Ähnlich ist es bei Sachverständigen. Wird ein Sachverständiger beauftragt, der ein weites Themengebiet abdeckt, wird er bei komplizierteren Zusammenhängen einen spezialisierten Kollegen hinzuziehen müssen oder die Bewertung nicht durchführen können.

Eine Vorentscheidung, aus welchem Fachgebiet ein Sachverständiger kommen sollte, kann man mit einer Fragestellung selbst treffen: Wen würde man für eine Reparatur beauftragen? In obigen Beispiel wäre für die Dachrinne der Klempner zuständig. Gibt man im Sachverständigenverzeichnis der zuständigen Handwerkskammer das Spengler/Klempner-Handwerk als Suchbegriff ein, wird eine Liste der dafür öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angezeigt.

Bestehen dann noch Zweifel zur richtigen Auswahl, hilft ein Telefonat mit der Handwerkskammer oder einem Sachverständigen weiter.

Welche Kriterien sollte der Sachverständige erfüllen?

Auf drei Worte reduziert, könnte die Antwort lauten: Kompetent, geprüft, neutral.

Wie im Beitrag Sachverständiger – Wer ist das? erklärt, ist der Begriff Sachverständiger nicht geschützt und damit von jedem verwendbar. Anders verhält es sich mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Neben einer Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung vor der Bestellung ist auch die Verpflichtung zur Weiterbildung eine wesentliche Voraussetzung für die Bestätigung der zeitlich begrenzten Bestellung durch die Handwerkskammern. Der im Rahmen der Bestellung geleistete Eid verpflichtet die Sachverständigen zu Neutralität.

Damit wird ein seriöser Sachverständiger die gestellten Fragen ohne Rücksicht auf Parteiwünsche fachlich kompetent beantworten. Und gerade deshalb bieten solche Gutachten eine solide Basis für eine Streitbeilegung.

Was ist ein guter Sachverständiger wert?

Diese Frage lässt sich – leider – nicht pauschal beantworten. Im Rahmen der gerichtlichen Beauftragung gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die darin festgeschriebenen Vergütungssätze können auf Antrag angehoben werden, sind üblicherweise aber bindend.

Bei privaten Aufträgen liegen die Verrechnungssätze meist etwas höher als im JVEG. Dies hängt einerseits damit zusammen, dass die Sätze des JVEG der tatsächlichen Preisentwicklung hinterherhinken und andererseits sehr häufig im privaten Bereich die Nebenkosten nicht gesondert abgerechnet werden.

Wie auch in anderen Bereichen müssen in die Verrechnungssätze Kosten eingerechnet werden, die für einen Auftraggeber nicht erkennbar sind. Je nachdem, welche Leistungen im Stundensatz enthalten sind, aber auch nach Organisation der Arbeit und nicht zuletzt nach der Auslastung können sich sehr unterschiedliche Beträge ergeben.

Daher die Empfehlung: Formulieren Sie Ihre Frage so genau wie möglich, so kann Ihnen der Sachverständige ein individuelles Angebot unterbreiten.